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   VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00   

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https://dejure.org/2007,39584
VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00 (https://dejure.org/2007,39584)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28.06.2007 - 4 K 993/00 (https://dejure.org/2007,39584)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 4 K 993/00 (https://dejure.org/2007,39584)
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  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00
    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (vgl. BVerwGE 94, 16 ff., BVerwGE 98, 87ff. und BVerwG, Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 24 S. 97 ff.).

    Rechnet man noch den Wert der unaufschiebbar notwendigen Instandsetzungsarbeiten, die im Wertgutachten mit 5.300,- Mark beziffert werden, hinzu, verschärft sich die Schuldenbilanz bzw. die ökonomische Zwangslage noch weiter (vgl. zur Beleihungsgrenze in Höhe des Einheitswertes BVerwGE 98, 87 ff.).

  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00
    Unabhängig von der Regelvermutung, dass die in der DDR erzielten Mieten nicht kostendeckend waren (vgl. BVerwGE 108, 281-289), kann das Vorliegen des ersten Tatbestandsmerkmals hier allein auf der Grundlage des Wertgutachtens des Sachverständigen ... vom 20. April 1983 bejaht werden.

    Dass diese Überschuldung durch die Kostenunterdeckung verursacht worden war, kann hier mangels gegenteiliger greifbarer Anhaltspunkte keinem Zweifel unterliegen (vgl. zur insoweit geltenden Regelvermutung BVerwG, ZOV 1999, 227).

  • BVerwG, 07.11.1996 - 7 C 24.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Unmöglichkeit aus der Natur

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00
    Der Gesetzgeber hatte bei § 5 Abs. 1 Buchst. a) VermG zwar vor allem öffentliche Einrichtungen vor Augen (vgl. BTDrucks 11/7831 S. 7; BVerwGE 100, 70 ), eine geänderte Nutzungsart ist aber auch bei der Bebauung eines zum Schädigungszeitpunkt unerschlossenen und unbebauten Grundstücks anzunehmen, um es Wohnzwecken zuzuführen (BVerwG, VIZ 1997, 162 f.).

    Hinzu kommen muss vielmehr ein besonderes Bedürfnis, auf die Nutzung des Vermögenswertes zu Wohnzwecken im Blick auf das Wohl der Allgemeinheit gesteigerten Einfluss nehmen zu können (vgl. BVerwG, VIZ 1997, 162).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00
    Der demgegenüber bei Gebietsfremden maßgebende Ertragswert ließ den Sachwert enteigneter Gebäude außer Ansatz (BVerwGE 95, 289 ).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00
    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (vgl. BVerwGE 94, 16 ff., BVerwGE 98, 87ff. und BVerwG, Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 24 S. 97 ff.).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00
    Der Gesetzgeber hatte bei § 5 Abs. 1 Buchst. a) VermG zwar vor allem öffentliche Einrichtungen vor Augen (vgl. BTDrucks 11/7831 S. 7; BVerwGE 100, 70 ), eine geänderte Nutzungsart ist aber auch bei der Bebauung eines zum Schädigungszeitpunkt unerschlossenen und unbebauten Grundstücks anzunehmen, um es Wohnzwecken zuzuführen (BVerwG, VIZ 1997, 162 f.).
  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03

    Grundstücksrestitution; geringere Entschädigung; gemischte Erbengemeinschaft;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00
    Da es sich bei den von § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG erfassten Fällen typischerweise um einen gestreckten Schädigungstatbestand handelte, der durch den Enteignungsakt und eine ihm nachfolgend diskriminierend geringe Entschädigung gekennzeichnet war (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2003 - 7 C 1/03 - ZOV 2003 339) kann es nur darauf ankommen, dass eine (generell) diskriminierende Preisbestimmung zum Zeitpunkt der Enteignung galt und tatsächlich angewandt wurde.
  • BVerwG, 07.06.1999 - 8 B 99.99
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 993/00
    Sofern sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf die Preisverfügung Nr. 3/82 vom 09. Dezember 1982 beruft, übersieht sie, dass diese dem Beschluss des Ministerrats vom 28. Juli 1977 gerade nachgebildet ist und seinem generell diskriminierenden Charakter entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 8 B 99/99 -, zitiert nach juris).
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